Verhaltenstherapie
für Kinder und Jugendliche (bis 21 Jahre)
- Angst
- Depression
- Zwang
- Essstörungen
- Tics
- und vielem mehr
Ablauf
Danach hinterfragen wir automatisch ablaufende Gedankengänge und erarbeiten und üben gemeinsam z.B. ganz konkrete Verhaltensweisen. Ziel der Therapie ist es, im Alltag besser zurechtzukommen und sich wohler zu fühlen.
Übrigens: Ab einem Alter von 15 Jahren kann man sich auch ohne Einwilligung der Eltern therapeutische Unterstützung suchen.
Konditionen für Verhaltenstherapie
128 EUR
Die Krankenkassen übernehmen fast vollständig diesen Stundensatz. Sollten Sie momentan aus wirtschaftlichen Gründen den Restbetrag nicht zahlen können, sprechen Sie mich bitte an und wir werden gemeinsam eine individuelle Lösung finden!
FAQ
Häufige Fragen zur Verhaltenstherapie
Was ist Verhaltenstherapie?
Wie läuft eine Verhaltenstherapie genau ab?
Im Kinder- und Jugendbereich finden zu Beginn 6 probatorische Sitzungen statt. In diesen erfolgt die Diagnostik und es wird überprüft, ob Therapiebedarf vorliegt. Wenn ja, wird festgelegt, ob eine Kurzzeittherapie (12 Stunden + 3 Bezugsbetreuerstunden) oder eine Langzeittherapie (60 Stunden + 15 Bezugsbetreuerstunden) beantragt wird. Es kann jederzeit die Therapie beendet werden und genauso kann bei Bedarf auch eine Verlängerung beantragt werden.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung und wie oft finden sie statt?
Wie werden die Eltern in die Therapie eingebunden?
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für die Behandlung meines Kindes?
Es gibt unterschiedliche Regelungen, je nachdem bei welcher Kasse Ihr Kind versichert ist.
Ihr Kind ist gesetzlich versichert: Da ich über Kostenerstattung abrechne, informieren Sie bitte Ihre Krankenkasse darüber. Sollte kein freier Therapieplatz in zumutbarer Zeit und räumlicher Nähe angeboten werden können, so ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet die Kosten zu erstatten (§ 13 Absatz 3 SGB V). Wichtig ist, dass Sie vor Therapiebeginn die Zusage vorliegen haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Krankenkasse ab der ersten Stunde die Kosten übernimmt. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung!
Ihr Kind ist privat versichert: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Details. Die Versicherungen unterscheiden sich in Ihrem Leistungsangebot, übernehmen jedoch grundsätzlich die Kosten.
Wie sage ich einen Termin ab und entstehen dadurch Kosten für mich?
Wird Supervision für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Ausbildung angeboten?
Ja, sowohl Einzelsupervision als auch Gruppensupervision, online und auch in Präsenz in Penzberg.